132 / Ja-Wort für alle

Höchstgericht beseitigt weitere Ungleichbehandlungen im PartnerInnschaftsgesetz.

Felix Moser und Manfred Hörmann
Felix Moser und Manfred Hörmann (Foto: privat)

Manfred Hörmann und Felix Moser sind seit vielen Jahren ein Paar und führen gemeinsam eine Landwirtschaft in Stallhofen in der Steiermark. Sie haben bei der BH Voitsberg eine Partnerschaftsschließung bei ihnen am Bauernhof beantragt, weil dies in der Region durchaus üblich ist. Bei Eheschließungen außerhalb des Standesamtes hebt die Gemeinde Stall­hofen sogar eine eigene Gebühr ein.

Doch bei der Eingetragenen Partnerschaft (EP) hat der Gesetzgeber die Schließung außerhalb der Amtsräume (sogar bei kranken, bettlägrigen Personen) untersagt (einzige Ausnahme: Strafgefangene). Außerhalb, wie beispielweise am Riesenrad, in einem Schloss oder am Bauernhof, dürfen daher nur (nachträglich) die Urkunden übergeben werden. Auch ein Ja-Wort und Trauzeugen sollte es nicht geben. All diese Diskriminierungen waren Bedingung der ÖVP, insbesondere des heutigen Vizekanzlers Spindelegger, damit sie überhaupt der rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften zugestimmt hat.

Gleichstellung

Mit diesem Unfug macht nun der Verfassungsgerichtshof Schluss. Denn auch gleichgeschlechtliche Paare genießen den verfassungsgesetzlichen Schutz des Familien­lebens und Unterschiede zwischen Ehe und EP sind nur aus besonders schwerwiegenden Gründen gerechtfertigt. Die 14 VerfassungsrichterInnen fanden weder für den Ausschluss des zeremoniellen Ja-Wortes und von Trauzeugen eine sachliche Rechtfertigung noch auch nur eine entsprechende Vorgabe im Gesetz. Sie ordneten daher an, dass die Personenstandsbehörden ab sofort bei EP-Schließungen die gleiche Zeremonie wie bei Eheschließungen anzuwenden haben (einschließlich Ja-Wort, dem Ausspruch, dass die PartnerInnen nunmehr rechtmäßig verbundene Ehe- bzw. eingetragene PartnerIn­nen sind und, wenn die Paare das wünschen, einschließlich von TrauzeugInnen).

Auch für den Zwang zur EP-Schließung in den Amtsräumen fand der Verfassungsgerichtshof keinerlei sachliche Rechtfertigung. Auch sonst, so der Verfassungsgerichtshof, werden Behörden nicht verpflichtet, Amtshandlungen nur in den Amtsräumen zu verrichten. Weil dieser Zwang ausdrücklich im Gesetz angeordnet ist, hat der Gerichtshof ein Gesetzesaufhebungsverfahren eingeleitet.

Stallhofen (Foto: privat)
Stallhofen (Foto: privat)

Peinlich

Die Beschränkung auf die Amtsräume ist eine österreichische Spezialität. In keinem einzigen anderen Land dieser Welt gab es jemals eine solche Diskriminierung. Dessen ungeachtet hat die Regierungskoalition diese verfassungswidrige Bestimmung (mit dem Personenstandsgesetz 2013) erst Ende Dezember wortident neu beschlossen.

„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs blamiert die Bundesregierung bis auf die Knochen“, sagt der Präsident des RKL und Anwalt der Beschwerdeführer, Dr. Helmut Graupner, „Sie sollte sich endlich bereitfinden, die zahlreichen Diskriminierungen der EP zu beseitigen und diese Aufgabe nicht den Höchstgerichten auflasten.“

Angesichts der Tatsache, dass mit dem Koalitionspartner ÖVP politisch im Bereich gleichgeschlechtliche Paare nichts zu erreichen ist, zeigte sich SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek über die Entscheidung erfreut: Damit mache das Höchstgericht den Weg frei für Verbesserungen: „Das Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft ist ein unvollendetes Werk, das langsam aber sicher seine Vollendung in völliger Gleichstellung findet“, meinte die Ministerin. Die „drei großen Brocken“, die jetzt noch fehlen würden, wären die „Adoption, die Klarstellung, dass natürlich auch Eingetragene PartnerInnen einen Familiennamen tragen können, und die Verpartnerung am Standesamt“.

Text: Hans-Peter Weingand

Foto: PRIDE-Archiv
Foto: PRIDE-Archiv

Infos: Neue Lage:
Das Innenministerium hat mit 21. 1. 2013 alle Personenstandsbehörden mit Erlass angewiesen, dass das Erkenntnis des Verfassungsgerichthofes (Ja-Wort, ZeugInnen) sofort umzusetzen ist und dass bei den Räumlichkeiten wohl bald mit Änderungen zu rechnen ist. Unglaublich, was Diskriminierung für einen Verwaltungsaufwand macht und wie viel das kostet!