132 / Diskriminierung mit System

Betriebspension für Landesbedienste erreicht

Foto: PRIDE-Archiv
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Das Land OÖ hat vor geraumer Zeit für seine DienstnehmerInnen eine Betriebspensionsregelung beschlossen und für die Durchführung einen Vertrag mit den Pensionskassen VBV Pensionskasse und Valida Vorsorge Management geschlossen. Beide Pensionskassen bieten bereits seit Jahren einen Hinterbliebenenschutz für gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaften an und unterstützen ihre Firmenkunden bei einer derartigen Anpassung der Betriebsvereinbarungen. Zudem wurde die Valida Pensions AG im April 2012 vom Arbeits- und Sozialgericht Wien dazu verurteilt, dem überlebenden eingetragenen Partner eines Klägers eine Hinterbliebenenpension zu gewähren. Das Gericht stellte damals fest, dass der Gesetzgeber mit dem EPG „eingetragene Partner insbesondere in Hinblick auf Unterhalt und Hinterbliebenenleistungen in der gesetzlichen Pensionsversicherung verheirateten Ehegatten gleich“ gestellt hat. „Auch wenn das BPG in § 43 EPG nicht ausdrücklich genannt ist, ist der klare Wille des Gesetzgebers erkennbar, eingetragene Partner versorgungsrechtlich den Eheleuten im Wesentlichen gleichzustellen“. Dennoch war in der Betriebspensionsregelung des Landes OÖ eine entsprechende Hinterbliebenenleistung nicht vorgesehen und die Pensionskassen sahen daher keinen Handlungsbedarf.

Diskriminierung

Diese Nicht-Einbeziehung eingetragener PartnerInnen in die Regelung der Hinterbliebenenpension stellt aber eine Diskriminierung wegen sexueller Orientierung nach § 1 des Oö Antidiskriminierungsgesetzes (Oö ADG) dar, was sogar Schadenersatzansprüche von Betroffenen nach sich ziehen könnte. Der Landesbedienstete Andreas Bauer (Name durch die Redaktion geändert) wandte sich daher an die Antidiskriminierungsstelle des Landes OÖ und in weiterer Folge an die HOSI Linz, fürchtete er doch, Beitragszeiten zu verlieren, wenn er durch die diskriminierende Regelung von einem Abschluss abgehalten werden sollte.

Auch die Antidiskriminierungsstelle erkannte darin eine Diskriminierung und empfahl eine ehestmögliche Abänderung der Vereinbarung. Personalstelle und Personalvertretung aber verwiesen darauf, dass eine Anpassung der Hinterbliebenen-Regelung erst nach einer Abänderung des Pensionskassengesetzes bzw. des Betriebspensionsgesetzes auf bundesgesetzlicher Ebene, die beide keine derartige Regelung für eingetragene PartnerInnen vorsehen, erfolgen würde.
Auch der Verweis auf die Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG der Europäischen Union, die dienstrechtliche Diskriminierungen bei Sozialleistungen verbietet, fruchtete zuerst genauso wenig wie der Versuch, die Personalabteilung davon zu überzeugen, dass ja auch nichts dagegenspräche, mittels einer Betriebsvereinbarung Landesbedienstete besserzustellen, als dies in der gesetzlichen Grundlage vorgesehen ist.

Zögerlich agierende Personalabteilung

Im Gegenteil, die Personalabteilung reagierte erst auf die nach vier Monaten erfolgte Urgenz der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Mag.a Martina Maurer, und das patzig: Es bestünde schließlich die Verpflichtung von Landesbeamten und Landesvertragsbediensteten, eingetragene PartnerInnenschaften im Dienstweg der Dienstbehörde zu melden. „In unserem Vollzugsbereich ist bislang noch keine einzige eingetragene Partnerschaft gemeldet worden, obwohl sich der vom oben genannten Landesgesetz betroffene Personenkreis wohl für diese Neuerungen interessiert haben dürfte, zumindest nach den Erfahrungen im Gesetzwerdungsprozess.“
Darüber hinaus ging die Personalabteilung von einem legistischen Versehen aus, sodass über kurz oder lang auf Bundesebene eine Novellierung erfolgen würde. „Wir sehen es daher als nicht sinnvoll an, mit unseren Dienstnehmervertretungen eine Änderung der bestehenden Vereinbarung nach § 3 BPG vorzunehmen …“, hieß es lapidar.

Einige Telefonate und E-Mails später erklärte sich die Personalabteilung dann plötzlich doch bereit, an die Pensionskasse – in diesem Fall die Valida Vorsorge Management – heranzutreten und von dieser eine Zusage zu bekommen, da doch anzunehmen sei, dass die Pensionskasse sich trotz anderslautenden Bundesgesetzes auch bei eingetragenen PartnerInnen für leistungszuständig sieht. Und nach einem halben Jahr der Unsicherheit konnte die Antidiskriminierungsstelle dem Beschwerdeführer dann endlich mitteilen, dass der Anspruchskreis der berechtigten Hinterbliebenen nun auch auf eingetragene PartnerInnen ausgedehnt wird. Andreas Bauer ist also jetzt der Pensionskassenregelung beigetreten. Ende gut, alles gut?

Viele kleine Diskriminierungen

Nein, das Beispiel zeigt sehr deutlich, wie wichtig eine umfassende Gleichstellung – wie sie von den lesbisch-schwulen Organisationen immer gefordert wurde – eigentlich ist. „Finanzministerin Fekter hat ja im Juni 2011 in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung extra ausrichten lassen, dass sie gar nicht daran denke, das Pensionskassengesetz zu ändern. Das passt natürlich nahtlos in das Konzept der unendlich vielen kleinen Diskriminierungen und Benachteiligungen, die die ÖVP mit der Beschlussfassung des EPG durchgedrückt hat“, erklärt die HOSI Linz in einer offiziellen Stellungnahme. „Dass man die Gleichbehandlung auf die persönliche Konfliktbereitschaft der BürgerInnen oder das private Wohlwollen eines Dienstgebers abstellt, ist eine Sauerei, aber von der ÖVP so gewollt. Das hat ja auch der Fall der Pflegefreistellung im Oö. EPG sehr deutlich gezeigt. Diskriminierung von Lesben und Schwulen ist wohl die politische Maxime der ÖVP. Aber zumindest in diesem einen Fall konnten Antidiskriminierungsstelle und HOSI Linz eine befriedigende Lösung erreichen – und warum denn einfach, wenn es auch kompliziert geht.“

Text: Gernot Wartner