131 / In Geiselhaft der Bischöfe

Im Frühjahr 2011 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) aus Anlass eines bei ihm anhängigen Verfahrens den Antrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt, eine Passage im Fortpflanzungs­medizingesetz als verfassungswidrig aufzuheben. Dort heißt es, dass eine „medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft von Personen verschiedenen Geschlechts zulässig” ist. Diese Einschränkung erachtete der OGH als verfassungswidrig. Der Frau werde aufgrund ihrer sexuellen Orientierung die Möglichkeit genommen, sich einen Kinderwunsch zu erfüllen, so der OGH damals.

Nachdem jetzt der VfGH über den OGH-Antrag zur Aufhebung des Fortpflanzungsverbotes für lesbische Paare und alleinstehende Frauen beraten hatte, wurde das leider wenig erfreuliche Erkenntnis veröffentlicht. Zwar hat der VfGH den Antrag des OGH nicht aus inhaltlichen Gründen abgelehnt, doch hätte der Oberste Gerichtshof – vereinfacht gesagt – zu wenig angefochten, weil es an weiteren, nicht angefochtenen Stellen des Gesetzes Zugangsschranken gibt. Für den VfGH wäre jedoch mit der vom OGH als verfassungswidrig beurteilten Regelung die Diskriminierung jedoch nicht beseitigt. Der OGH kann nun einen neuen – umfassenderen – Antrag zur Aufhebung der als verfassungswidrig erachteten Gesetzespassagen stellen.

Grund für dieses juristische Hin und Her ist die ÖVP, denn diese hat alles darangesetzt, dass mit dem Bundesgesetz zur Eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtliche Paare nur ja keine Familie sein können. Mittlerweile wurden einige dieser Diskriminierungen erfolgreich vor Gericht bekämpft. So hob der Verfassungsgerichtshof zwei diskriminierende Regelungen im Namensrecht auf – nämlich das Bindestrichverbot bei Doppelnamen (PRIDE berichtete in Ausgabe Nr. 125/Dez. 2011) und die nachträgliche Namensänderung.

Kein Standesamt

Das Verbot des Standesamtes hat der VfGH dagegen leider nicht aufgehoben. Die Verbannung verpartnerungswilliger Paare auf die Bezirksverwaltungsbehörden liege im Ermessenspielraum des Gesetzgebers. Die Lesben- und Schwulenverbände Österreichs zeigten sich schockiert und kündigten an, Beschwerden an den Menschenrechtsgerichtshof unterstützen zu wollen. Anwalt Dr. Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitee Lambda (RKL), zeigte sich enttäuscht: „Mit der gleichen Begründung des Ermessenspielraums des Gesetzgebers haben sie 1989 das schwer menschenrechtswidrige antihomosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB aufrechterhalten.”

Und die ÖVP probiert es weiter: Zuletzt ist eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes im Bundesgleichbehandlungsgesetz gescheitert. Die ÖVP blockierte eine Behandlung im Gleichbehandlungsausschuss und berief sich dabei auf die Bischofskonferenz. Enttäuscht zeigten sich die SPÖ-Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek und die Grüne Alev Korun. Korun meinte in einer ersten Reaktion auf Facebook: „Wer war dagegen: die ÖVP. Warum? Weil die Bischofskonferenz dagegen ist. So schaut’s aus …”

Text: Gernot Wartner