Wie nach einem Todesfall Unwissenheit und Vorurteile einen Trauernden tief verletzen können, zeigt eine leider echte Begebenheit.
Ein Todesfall ist immer eine Tragödie für die Hinterbliebenen. Doch statt zu trauern und zu reflektieren, stehen diverse notwendige Regelungen, Behördengänge und vieles mehr an. Umso wichtiger erscheint da ein sensibler, einfühlsamer Umgang mit den vom Verlust eines geliebten Menschen Gezeichneten.
Erst in der letzten Ausgabe berichteten wir über den plötzlichen Tod von Antonin Ober, einem beliebten Community-Wirt in Linz. Was sein Mann dann aber erleben musste, lässt die private Tragödie zur Groteske werden.
- Notariatskanzlei, Sekretärin: Was kann ich für Sie tun?
Arnold Ober: Wir haben einen Todesfall in der Familie und hätten gerne das Verlassenschaftsverfahren möglichst schnell abgehandelt. - Wie heißt denn der Verstorbene?
Antonin Ober, geboren 1973… (es folgt die Angabe aller anderen persönlichen Daten) - Und wie ist Ihr Name?
Meine Name ist Arnold Ober geb.1964? - Aha. Und in wie sind Sie zum Verstorbenen verwandt?
Er ist mein Gatte. - Aha. Die Verstorbene heißt Antonia Ober und ist Ihre Gattin.
Nein, der Verstorbene heißt Antonin Ober und ist mein Gatte! - Aha. Dann sind Sie die Gattin!
Nein, ich bin sein Gatte. Er ist ein Mann und ich bin ein Mann! - Aha. Und lebte Ihr verstorbener Vater mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt?
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Der Dialog zeigt: Die Eingetragene Partnerschaft gibt es zwar, ist aber noch lange nicht in den Köpfen der Menschen angekommen. Noch nicht einmal bei den NotarInnen. „Man hat jetzt die Wahl: Entweder wird man heterosexuell oder der eigene Vater ist um 9 Jahre jünger als man selbst. Was Anderes gibt es offenbar nicht“, ist Arnold Ober wütend. Und man kann ihn durchaus verstehen. Aber wahrscheinlich ist es genau diese Diskriminierung, die der Bürokratie im Innenministerium so wichtig war. Weil man Ungleiches ja nicht gleich behandeln darf. Selbst nicht im Tod.
Text: Gernot Wartner/Arnold Ober