Fortgesetzte Diskriminierung
Mit neuen Gesetzen, die überfallsartig vorgelegt werden, wird die Diskriminierung von Lesben und Schwulen weiter fortgeführt.
Überfallsartig übermittelte das Innenministerium dem Parlament im Sommer den Entwurf des Personenstandsgesetz 2013, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Meldegesetz 1991 und das Namensänderungsgesetz geändert werden und das Personenstandsgesetz aufgehoben wird. Es war nämlich eine so knappe Begutachtungsfrist anberaumt, dass kaum Stellungnahmen dazu abgegeben werden konnten.
Unterschiedliche Behandlung
Dabei wäre die Begutachtung dieses Gesetzes durch Organisationen der Lesben- und Schwulenbewegung durchaus notwendig gewesen, zementiert das Innenministerium mit diesem Gesetzesentwurf nämlich die unterschiedliche Behandlung von Ehe und Eingetragener Partnerschaft nachhaltig ein. Ob es hier noch zu substanziellen Änderungen kommen kann, ist also wenig wahrscheinlich, zumal es offiziell ja darum geht, Rechtsgrundlagen für ein Zentrales Personenstandsregister (ZPR) und ein Zentrales Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) zu schaffen. Den BürgerInnen soll durch die Umsetzung zentral geführter Register im Sinne des E-Government-Gedankens ermöglicht werden, unabhängig vom Wohnort mit jeder Behörde in Kontakt treten zu können und von einer modernen und effizienteren Verwaltung zu profitieren. Nur bei Lesben und Schwulen gibt sich das Innenministerium weiterhin unbelehrbar, verzopft und unzeitgemäß.
Gleichbehandlung
Der Sommer brachte aber noch ein weiteres Gesetzesvorhaben, nämlich den Entwurf zu einem Gesetz mit dem hübschen Titel: “Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz geändert werden“. Sowohl Klagsverband, als auch HOSI Linz und HOSI Wien haben den Entwurf begutachtet und begrüßen die Novelle grundsätzlich. Insbesondere die darin vorgesehene Angleichung des Diskriminierungsschutzes zwischen den einzelnen Gruppen bzw. Diskriminierungsgründen erscheint positiv, wenngleich diese Angleichung wieder nicht vollständig erfolgt und damit erst recht auch weiterhin eine Hierarchie und Diskriminierung beim Schutz vor Diskriminierung bestehen bleiben soll. Die Begründung ist alles andere als überzeugend – dort heißt es lediglich: „Für die Diskriminierungsmerkmale Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung soll der Diskriminierungsschutz auf den Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, inklusive Wohnraum, ausgedehnt werden. Hinsichtlich der Ausdehnung des Schutzes für diese Merkmale auch auf die Bereiche Sozialschutz, soziale Vergünstigungen und Bildung soll hingegen die Diskussion auf europäischer Ebene abgewartet werden.“
Warum ausgerechnet in den Bereichen „Sozialschutz, soziale Vergünstigungen und Bildung“ die Ergebnisse der europäischen Diskussion abgewartet werden sollten (wobei ohnehin mehr als fraglich ist, ob diese Diskussion jemals in eine neue Richtlinie münden wird), ist nicht ersichtlich. Und auch wenn sich bisher anhand der Anfragen und Beschwerden kein dringender Regelungsbedarf für diese Bereiche erkennen lässt, ist es dennoch ein bedauerliches negatives Signal, Bevölkerungsgruppen aufgrund bestimmter Merkmale geringeren gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung zu gewähren als anderen. Die gesetzliche Diskriminierung in Österreich wird also weiter fortgesetzt.
Text: Gernot Wartner
Weitere Infos:
- Stellungnahme der HOSI Linz vom 24.9.2012 zu:
„Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden“
Stellungnahme (PDF, 6 Seiten)
- Bundesgesetz über die Regelung des Personenstandswesens (Personenstandsgesetz 2013 – PStG 2013) sowie das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Meldegesetz 1991 und das Namensänderungsgesetz (1907 d.B.)
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01907/index.shtml - Stellungnahmen:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01907/index.shtml#tab-VorparlamentarischesVerfahren